7. Bauordnung
Mehr Rechtssicherheit rund um Bauanträge
Die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes ist in Deutschland wesentlicher Bestandteil des öffentlichen Baurechtes. Sie regelt als Hauptbestandteil des Bauordnungsrechtes die Anforderungen, welche bei Bauvorhaben zu beachten sind. Dagegen
werden die Bedingungen, auf welchen Grundstücken gebaut werden darf und wenn ja, in
welcher Art und welchem Ausmaß, durch das Bauplanungsrecht und die damit einhergehende Bauleitplanung bestimmt. Die Bauordnungen regeln insbesondere auch den Ablauf des Baugenehmigungs- und Bauantragsverfahrens.
Das Sanierungsrecht findet zeitlich begrenzte
Anwendung in bestimmten Stadtgebieten zur Behebung schwer wiegenderer
städtebaulicher Missstände und ist Bestandteil des besonderen Städtebaurechts im Baugesetzbuch. Davon betroffene Sanierungsgebiete werden durch Satzung festgelegt mit der Folge, dass alle Vorhaben im Sinne des Baugesetzbuches genehmigungspflichtig werden. Daher findet sich auch das Verfahren zur Sanierungsrechtlichen Genehmigung in dieser Lösungsgruppe.
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